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F.1. Creative Commons License

Creative Commons-Rechtskodex

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Namensnennung – nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0


Wichtig

CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE KANZLEI UND BIETET KEINE RECHTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN AN. DIE VERTEILUNG DIESER LIZENZ SCHAFFT KEINE RECHTSANWALT-KUNDEN-BEZIEHUNG. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN "WIE BESEHEN" BEREIT. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG BEZÜGLICH DER BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN UND SCHLIESST HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE AUS DEREN NUTZUNG ENTSTEHEN.

Wichtig

CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE KANZLEI UND BIETET KEINE RECHTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN AN. DIE VERTEILUNG DIESER LIZENZ SCHAFFT KEINE RECHTSANWALT-KUNDEN-BEZIEHUNG. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN "WIE BESEHEN" BEREIT. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG BEZÜGLICH DER BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN UND SCHLIESST HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE AUS DEREN NUTZUNG ENTSTEHEN.

Lizenz

DIE ARBEIT (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LIZENZ ("CCPL" ODER "LIZENZ") BEREITGESTELLT. DIE ARBEIT IST URHEBERRECHTLICH UND/ODER ANWENDBARES RECHT GESCHÜTZT. JEDE VERWENDUNG DES WERKES, DIE NICHT GEMÄSS DIESER LIZENZ ODER DES URHEBERRECHTS GESTATTET IST, IST VERBOTEN.

DURCH DIE AUSÜBUNG VON RECHTEN AN DER HIER BEREITGESTELLTEN ARBEIT AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND STIMMEN ZU, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. DER LIZENZGEBER GEWÄHRT IHNEN DIE HIER ENTHALTENEN RECHTE IN ANERKENNUNG, DASS SIE DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.

1. Definitionen

A. „Gemeinschaftswerk“ bezeichnet ein Werk, beispielsweise eine Zeitschrift, eine Anthologie oder eine Enzyklopädie, in dem das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einer Reihe anderer Beiträge, die für sich genommen separate und unabhängige Werke darstellen, zu einem Kollektiv zusammengefasst ist ganz. Ein Werk, das ein Sammelwerk darstellt, gilt im Sinne dieser Lizenz nicht als abgeleitetes Werk (wie unten definiert).

B. „Abgeleitetes Werk“ bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk oder auf dem Werk und anderen bereits vorhandenen Werken basiert, wie etwa eine Übersetzung, ein musikalisches Arrangement, eine Dramatisierung, eine Fiktionalisierung, eine Filmversion, eine Tonaufnahme, eine Kunstreproduktion, eine Kürzung, eine Verdichtung oder Ähnliches eine andere Form, in der das Werk neu gefasst, transformiert oder angepasst werden kann, mit der Ausnahme, dass ein Werk, das ein Sammelwerk darstellt, nicht als abgeleitetes Werk im Sinne dieser Lizenz betrachtet wird. Um Zweifel auszuschließen: Handelt es sich bei dem Werk um eine Musikkomposition oder Tonaufnahme, gilt die zeitliche Synchronisierung des Werks mit einem bewegten Bild („Synchronisierung“) als abgeleitetes Werk im Sinne dieser Lizenz.

C. „Lizenzgeber“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Werk gemäß den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.

D. „Originalautor“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Werk erstellt hat.

e. „Werk“ bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, das gemäß den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

F. „Sie“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte im Rahmen dieser Lizenz ausübt und die nicht zuvor in Bezug auf das Werk gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen hat oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, trotz eines früheren Verstoßes Rechte im Rahmen dieser Lizenz auszuüben.


G. „Lizenzelemente“ bezeichnet die folgenden übergeordneten Lizenzattribute, die vom Lizenzgeber ausgewählt und im Titel dieser Lizenz angegeben sind: Namensnennung, Nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

2. Rechte zur fairen Nutzung. Nichts in dieser Lizenz beabsichtigt, irgendwelche Rechte zu reduzieren, einzuschränken oder einzuschränken, die sich aus der fairen Nutzung, dem Erstverkauf oder anderen Beschränkungen der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers gemäß dem Urheberrechtsgesetz oder anderen anwendbaren Gesetzen ergeben.

3. Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht ausschließliche, unbefristete (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte am Werk wie unten angegeben:

A. das Werk zu reproduzieren, das Werk in ein oder mehrere Sammelwerke zu integrieren und das Werk so zu reproduzieren, wie es in die Sammelwerke integriert ist;

B. um abgeleitete Werke zu erstellen und zu reproduzieren;

C. Kopien oder Tonaufnahmen des Werks zu verbreiten, öffentlich auszustellen, öffentlich aufzuführen und mittels einer digitalen Audioübertragung öffentlich aufzuführen, einschließlich der Einbindung in Sammelwerke;

D. um Kopien oder Tonaufnahmen von abgeleiteten Werken zu verbreiten, öffentlich auszustellen, öffentlich aufzuführen und mittels einer digitalen Audioübertragung öffentlich aufzuführen;

Die oben genannten Rechte können in allen Medien und Formaten ausgeübt werden, unabhängig davon, ob sie jetzt bekannt sind oder später entwickelt werden. Die oben genannten Rechte umfassen das Recht, solche Änderungen vorzunehmen, die zur Ausübung der Rechte in anderen Medien und Formaten technisch erforderlich sind. Alle vom Lizenzgeber nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben hiermit vorbehalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den Abschnitten 4(e) und 4(f) dargelegten Rechte.

4. Beschränkungen. Die in Abschnitt 3 oben erteilte Lizenz wird ausdrücklich den folgenden Beschränkungen unterworfen und durch diese beschränkt:

A. Sie dürfen das Werk nur im Rahmen der Bedingungen dieser Lizenz verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen, und Sie müssen jeder Kopie oder Tonaufzeichnung des von Ihnen verwendeten Werks eine Kopie oder den Uniform Resource Identifier für diese Lizenz beifügen verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen. Sie dürfen keine Bedingungen für das Werk anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger ändern oder einschränken. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Gewährleistungsausschluss beziehen, intakt halten. Es ist Ihnen nicht gestattet, das Werk mit technischen Maßnahmen, die den Zugriff oder die Nutzung des Werks in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung unvereinbar ist, zu verbreiten, öffentlich zur Schau zu stellen, öffentlich aufzuführen oder öffentlich digital aufzuführen. Das oben Genannte gilt für das Werk als Bestandteil eines Sammelwerks, dies erfordert jedoch nicht, dass das Sammelwerk abgesehen vom Werk selbst den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie nach Benachrichtigung eines Lizenzgebers, soweit möglich, alle Verweise auf diesen Lizenzgeber oder den ursprünglichen Autor aus dem Sammelwerk entfernen, wie verlangt. Wenn Sie ein abgeleitetes Werk erstellen, müssen Sie nach Benachrichtigung eines Lizenzgebers, soweit möglich, aus dem abgeleiteten Werk alle Verweise auf diesen Lizenzgeber oder den ursprünglichen Autor entfernen, wie gewünscht.

B. Sie dürfen ein abgeleitetes Werk nur unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons-Lizenz, die dieselben enthält, verbreiten, öffentlich anzeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen Lizenzelemente wie diese Lizenz (z. B. Namensnennung – Nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Japan). Sie müssen jeder Kopie oder Tonaufzeichnung jedes abgeleiteten Werks, das Sie vertreiben, öffentlich anzeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen, eine Kopie oder den Uniform Resource Identifier für diese Lizenz oder eine andere im vorherigen Satz angegebene Lizenz beifügen. Sie dürfen den abgeleiteten Werken keine Bedingungen anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger ändern oder einschränken, und Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Gewährleistungsausschluss beziehen, intakt halten . Es ist Ihnen nicht gestattet, das abgeleitete Werk mit technischen Maßnahmen, die den Zugang oder die Nutzung des Werks in einer Weise kontrollieren, zu verbreiten, öffentlich zur Schau zu stellen, öffentlich aufzuführen oder öffentlich digital aufzuführen

Linux von Grund auf – Version 9.0


im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung stehen. Das oben Genannte gilt für das abgeleitete Werk, das in ein Sammelwerk integriert ist. Dies erfordert jedoch nicht, dass das Sammelwerk außer dem abgeleiteten Werk selbst den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.

C. Sie dürfen die Ihnen in Abschnitt 3 oben gewährten Rechte nicht in einer Weise ausüben, die in erster Linie auf einen kommerziellen Vorteil oder eine private finanzielle Entschädigung abzielt oder darauf abzielt. Der Austausch des Werks gegen andere urheberrechtlich geschützte Werke mittels digitaler Dateifreigabe oder auf andere Weise gilt nicht als auf einen kommerziellen Vorteil oder einen privaten finanziellen Ausgleich ausgerichtet oder darauf ausgerichtet, sofern im Zusammenhang mit dem Austausch keine Zahlung eines finanziellen Ausgleichs erfolgt von urheberrechtlich geschützten Werken.

D. Wenn Sie das Werk oder abgeleitete Werke oder Sammelwerke verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen, müssen Sie alle Urheberrechtshinweise für das Werk intakt halten und dem Originalautor eine angemessene Nennung des von Ihnen genutzten Mediums oder Mittels gewähren Angabe des Namens (oder ggf. Pseudonyms) des ursprünglichen Autors, sofern angegeben; der Titel des Werks, falls angegeben; soweit vernünftigerweise praktikabel, der Uniform Resource Identifier (falls vorhanden), den der Lizenzgeber als mit dem Werk verknüpft angibt, es sei denn, dieser URI bezieht sich nicht auf den Urheberrechtshinweis oder die Lizenzinformationen für das Werk; und im Falle eines abgeleiteten Werks eine Quellenangabe, die die Verwendung des Werks im abgeleiteten Werk angibt (z. B. „Französische Übersetzung des Werks vom Originalautor“ oder „Drehbuch basierend auf dem Originalwerk des Originalautors“). Ein solcher Kredit kann auf jede angemessene Art und Weise umgesetzt werden; Allerdings mit der Maßgabe, dass im Fall eines abgeleiteten Werks oder Sammelwerks diese Nennung zumindest dort erscheint, wo jede andere vergleichbare Nennung der Urheberschaft erscheint, und zwar in einer Weise, die mindestens so prominent ist wie diese andere vergleichbare Nennung der Urheberschaft.

e. Zur Klarstellung: Wenn es sich bei dem Werk um eine Musikkomposition handelt:

ich. Leistungshonorare unter Rahmenlizenzen. Der Lizenzgeber behält sich das ausschließliche Recht vor, einzeln oder über eine Aufführungsrechtsgesellschaft (z. B. ASCAP, BMI, SESAC) Lizenzgebühren für die öffentliche Aufführung oder öffentliche digitale Aufführung (z. B. Webcast) des Werks zu erheben, wenn diese Aufführung in erster Linie dafür bestimmt oder gerichtet ist in Richtung kommerzieller Vorteile oder privater finanzieller Entschädigung.

ii. Mechanische Rechte und gesetzliche Lizenzgebühren. Der Lizenzgeber behält sich das ausschließliche Recht vor, Lizenzgebühren für alle Tonaufnahmen, die Sie aus dem Werk erstellen („Coverversion“) erstellen und vertreiben, entweder einzeln oder über eine Musikrechtsagentur oder einen benannten Vertreter (z. B. Harry Fox Agency), vorbehaltlich der erstellten Zwangslizenz gemäß 17 USC Abschnitt 115 des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes (oder dem Äquivalent in anderen Gerichtsbarkeiten), wenn Ihre Verbreitung einer solchen Coverversion in erster Linie für einen kommerziellen Vorteil oder eine private finanzielle Entschädigung bestimmt ist oder darauf abzielt. 6. Webcasting-Rechte und gesetzliche Lizenzgebühren. Zur Klarstellung: Wenn es sich bei dem Werk um eine Tonaufnahme handelt, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, entweder einzeln oder über eine Aufführungsrechtsgesellschaft (z. B. SoundExchange) Lizenzgebühren für die öffentliche digitale Aufführung (z. B. Webcast) des Werks zu erheben. unterliegen der Zwangslizenz gemäß 17 USC Abschnitt 114 des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes (oder einer gleichwertigen Regelung in anderen Rechtsordnungen), wenn Ihre öffentliche digitale Darbietung in erster Linie für einen kommerziellen Vorteil oder eine private finanzielle Entschädigung bestimmt ist oder darauf abzielt.

F. Webcasting-Rechte und gesetzliche Lizenzgebühren. Zur Klarstellung: Wenn es sich bei dem Werk um eine Tonaufnahme handelt, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, entweder einzeln oder über eine Aufführungsrechtsgesellschaft (z. B. SoundExchange) Lizenzgebühren für die öffentliche digitale Aufführung (z. B. Webcast) des Werks zu erheben. unterliegen der Zwangslizenz gemäß 17 USC Abschnitt 114 des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes (oder einer gleichwertigen Regelung in anderen Rechtsordnungen), wenn Ihre öffentliche digitale Darbietung in erster Linie für einen kommerziellen Vorteil oder eine private finanzielle Entschädigung bestimmt ist oder darauf abzielt.

5. Zusicherungen, Gewährleistungen und Haftungsausschluss


SOFERN NICHT ANDERS VON DEN PARTEIEN SCHRIFTLICH VEREINBART, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK WIE BESEHEN AN UND ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER ANDERWEITIGEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG ODER DAS FEHLEN VON LATENTEN ODER ANDEREN FEHLERN, GENAUIGKEIT ODER DAS VORLIEGEN VON FEHLERHAFT ODER NICHT ENTDECKBAR. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ZULÄSSIG, DAHER GILT EIN SOLCHER AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE.

6. Haftungsbeschränkung. AUSSER DEM GESETZLICH ERFORDERLICHEN UMFANG HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN IN KEINEM FALL AUF EINER RECHTSTHEORIE FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN, STRAFEN ODER BEISPIELHAFTE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DER VERWALTUNGSARBEIT ERGEBEN WURDE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT.

7. Kündigung

A. Diese Lizenz und die hierin gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen. Einzelpersonen oder Organisationen, die von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz abgeleitete Werke oder Sammelwerke erhalten haben, werden ihre Lizenzen jedoch nicht gekündigt, sofern diese Personen oder Organisationen diese Lizenzen weiterhin vollständig einhalten. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 bleiben auch nach Beendigung dieser Lizenz bestehen.

B. Vorbehaltlich der obigen Bedingungen ist die hier gewährte Lizenz unbefristet (für die Dauer des geltenden Urheberrechts am Werk). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen freizugeben oder den Vertrieb des Werks jederzeit einzustellen; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Wahl nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz gewährt wurde oder erteilen muss) zu entziehen, und diese Lizenz bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam, sofern sie nicht gekündigt wird wie oben erwähnt.

8. Allgemeines

A. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder ein Sammelwerk verbreiten oder öffentlich digital aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk zu denselben Bedingungen und Konditionen an wie die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährte Lizenz.

B. Jedes Mal, wenn Sie ein abgeleitetes Werk verbreiten oder öffentlich digital aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Originalwerk zu denselben Bedingungen und Konditionen an wie die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährte Lizenz.

C. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen dieser Lizenz, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien dieser Vereinbarung wird diese Bestimmung in die folgenden geändert: Mindestumfang erforderlich ist, um eine solche Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.

D. Keine Bedingung oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als Verzicht und keine Zustimmung zu einer Verletzung, es sei denn, eine solche Verzichtserklärung oder Zustimmung bedarf der Schriftform und muss von der Partei unterzeichnet werden, die mit dieser Verzichtserklärung oder Zustimmung beauftragt werden soll.

e. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk dar. Es gibt keine Vereinbarungen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf die hier nicht aufgeführten Arbeiten. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen enthalten sein können. Diese Lizenz darf ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers und Ihnen nicht geändert werden.


Wichtig

Creative Commons ist keine Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewährleistung in Verbindung mit dem Werk. Creative Commons haftet Ihnen oder Dritten gegenüber nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allgemeine, spezielle, zufällige oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Ungeachtet der vorstehenden zwei (2) Sätze hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten des Lizenzgebers, wenn sich Creative Commons hierin ausdrücklich als Lizenzgeber identifiziert hat.

Mit Ausnahme des begrenzten Zwecks, der Öffentlichkeit anzuzeigen, dass das Werk unter der CCPL lizenziert ist, wird keine der Parteien die Marke „Creative Commons“ oder eine damit verbundene Marke oder ein Logo von Creative Commons ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Creative Commons verwenden. Jede erlaubte Nutzung erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils aktuellen Markennutzungsrichtlinien von Creative Commons, die auf der Website veröffentlicht oder auf Anfrage von Zeit zu Zeit auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden können.

Creative Commons kann unter http://creativecommons.org/ kontaktiert werden.

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